Teil 2 von 2 (Teil 1)
ACHTUNG Tipp: Sollten Sie bereits über 55 Jahre sein, und in einer privaten Krankenversicherung festhängen, und spätestens bei Rentenbezug feststellen, »ich kann mir diese hohen Beiträge von der Rente überhaupt nicht mehr leisten«, dann nicht kollabieren, resignieren oder hungern. Wenn Sie Ihre Rente bekommen, gehen Sie zu Ihrem Sozialamt und beantragen eine »Bedürftigenbescheinigung« (Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch SGB XII), ausgestellt auf Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen, und reichen diese ein.
Auch Solo-Selbständige, Geringverdiener, alle mit niedrigem Einkommen (unter Existenzminimum), ob privat oder gesetzlich Krankenversichert, sollten den Weg der Hilfe gehen.
Bleiben Sie stur dran, wenn Sie um Hilfe bitten müssen. Beherzigen Sie dabei am besten folgende Vorgehensweise:
- Einen Termin für ein Beratungsgespräch und den Ansprechpartner beim Sozialamt vorher telefonisch erfragen.
- Positiv auftreten. Je freundlicher Sie Ihr Anliegen vortragen, desto eher stoßen Sie auf Entgegenkommen.
- Gut vorbereitet hingehen. Nehmen Sie zu einem Gespräch alle notwendigen Unterlagen mit, zum Beispiel Ihre Gehaltsabrechnung, Ihren Rentenbescheid, Beitragsbescheinigung etc., einen Zettel mit Ihren Fragen und eine Auflistung Ihrer monatlichen Kosten, – mit der Endsumme, was Ihnen letztendlich zum Überleben noch bleibt.
- Persönlich vorsprechen! Senden Sie keine E-Mails oder Briefe. Sprechen Sie direkt mit dem Sachbearbeiter. Unter vier Augen lässt sich manches regeln.
- Realistisch sein. Ämter sind an Recht und Gesetz gebunden. Allerdings gibt es Kann-Bestimmungen und Ermessens-Entscheidungen. Nachhaken lohnt sich also.
Treffen Sie einen freundlichen Berater an (die gibt es wirklich), werden ein bis zwei Gespräche ausreichen. Ist es dagegen ein Paragraphenfresser, bleiben Sie unbeirrt dran. Sollten Sie zum Beispiel mit Ihrer Rente / Ihrem Einkommen etwas über dem Hilfe-Satz liegen, lässt sich immer was machen. Zur Not drohen Sie mit der Kündigung Ihrer Krankenversicherung (daraufhin rücken auch die Versicherungen plötzlich mit Zusatzinformationen heraus).
Zwar besteht in Deutschland seit 2007 eine Pflicht zur Krankenversicherung, aber dann sollen die Herrschaften für bezahlbare Beiträge/Tarife sorgen. Die Einführung der Versicherungspflicht bedeutete nicht, dass die Mitglieder ihre Beiträge auch zahlen können. Außerdem wäre es gerecht, wenn Beitragszahler, die eigenverantwortlich für ihre Gesunderhaltung sorgen, einen Bonus oder Zusatzleistungen erhalten würden, und nicht zum Dank dafür, noch für Zeitgenossen aufkommen müssen, die systematisch und bewusst ihre Gesundheit ruinieren, zum Beispiel Bewegungsmuffel, Süchtige, Raucher und Alkoholiker.